Seit dem 05.10. ist das MHW Deutschland e.V. offiziell assoziiertes Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Bevölkerungsschutz der Hilfsorganisationen in Bayern. 

Der Schritt kam nun auf Initiative des BRKs in Bayern zu Stande und bedeutet, dass wir seitens der Hilfsorganisationen nun in alle Themen des Bevölkerungsschutzes eingebunden werden.
Auch an der Besetzung des GELZ (Gemeinsames Einsatz- und Lagezentrum) der Hilfsorganisationen werden wir uns nun beteiligen.

 

Wir begrüßen diesen Schritt sehr, zeigt er doch, wie eminent wichtig die Einbindung privater Unternehmen in Belange des Katastrophenschutzes ist, um aktuelle (siehe Flüchtlingseinsatz) sowie zukünftige Herausforderungen gemeinsam zu meistern.

Arge Bevölkerungsschutz in Bayern um weiteren Partner ergänzt – MHW e.V. ist nun ebenfalls dabei
München. Die aus den bayerischen Landesverbänden von ASB, BRK, DLRG, MHD, JUH und THW bestehende Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Hilfsorganisationen (Arge Bevölkerungsschutz) hat das Medizinische Katastrophen-Hilfswerk e. V. (MHW) als weiteres assoziiertes Mitglied aufgenommen. Wie das federführende BRK am Montag in München erklärte, werde nunmehr vollzogen, was faktisch schon lange gelebt werde. Das MHW bringe sich schon seit einiger Zeit intensiv in die Bewältigung von Großschadenslagen ein, so auch aktuell in die Bewältigung der Flüchtlingskrise in Bayern.
„Wir benötigen bei Großereignissen wie dem Jahrhunderthochwasser von 2013, dem G7‑Einsatz oder auch ganz aktuell in der Flüchtlingshilfe jeden Partner mit seiner entsprechenden Kompetenz“, sagt Arge‑Vorsitzender Leonhard Stärk. Die besondere Stärke des MHW liege in der Logistik und im Transport, hier ergänze man sich hervorragend.
Als assoziierter Mitglied stehen dem MHW und dem THW innerhalb der Arge Bevölkerungsschutz kein Stimmrecht zur Verfügung. Die unterschiedliche Behandlung hat ihre Ursache in dem neuen bayerischen BRK‑Gesetz von 2008 – dort ist die Arbeitsgemeinschaft als Verein ohne Rechtsträger. Die Johanniter‑Unfall‑Hilfe und der Malteser Hilfsdienst verfügen über Mitgliedschaften gemäß Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle.
Einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller im Bevölkerungsschutz in Bayern tätiger Organisationen und Kräfte stehe dies jedoch nicht entgegen, heißt es in der Mitteilung der Arge Bevölkerungsschutz.